24.8.2018
Heute hatte ich eine besondere Erfahrung im Rathaus in Hürth bei Köln machen dürfen.
Eine Doppelhochzeit im Standesamt. Also zwei Hochzeitspaare in einem Trauzimmer, die sich das Ja-Wart geben möchten.
Es saßen also dort, wo normalerweise ein Brautpaar mit Ihren Trauzeugen sitzt, zwei Brautpaare. Ihre Trauzeugen saßen hinter ihnen. Auf dem Tisch lagen somit zwei Brautsträuße und vor dem Tisch „stolperte“ eine etwas überforderte und nervöse Standesbeamtin durch die Trauung.
Die Ärmste hat zwar jahrelange Erfahrung mit Brautpaaren. Aber eine Doppelhochzeit ist dann doch eine außergewöhnliche Ausnahme, die selbst gestandene Standesbeamtinnen aus dem Konzept wirft und „ganz wuschig“ macht.
Prompt stapfte verwechselte sie auch die beiden Brautpaare. Wobei die Bräute ja auch noch Schwestern waren. Die Vier, die Standesbeamtin und die Gäste nahmen das aber mit Humor. Wie auch sonst, denn das rheinische Grundgesetz gilt ja immer: Et kütt wie et kütt und et hätt noch ewer jott jejange.
Genau so verließen beide Paare glücklich frisch verheiratet das Trauzimmer in ihre – hoffentlich – glückliche Zukunft.