Wie Sie bestimmt aus den Medien oder auch meiner Webseite mitbekommen haben gibt es eine gravierende Änderung bei den Passbildern zum 1. Mai 2025.
Ab dann werden Passbilder nur noch in digitaler Form akzeptiert. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie mit einem selbstgemachten Foto auf dem Handy zum Bürgerbüro gehen können und denen das per Email oder Bluetooth zusenden. Nein, die Passbilder müssen unter Aufsicht erstellt werden und werden dann in die Passerstellungssoftware eingespielt. Möchten Sie schöne Passbilder haben, können Sie zum Fotografen gehen – zum Beispiel zu mir – oder ich komme zu Ihnen, wenn Sie nicht mobil sind. Dieses Passbild sende ich dann in eine Cloud und Sie erhalten einen Ausdruck mit einem QR-Code. Mit diesem QR-Code können die Bürgerbüros Ihr Passbild dann in die entsprechende Software einspielen.
Informationen zum Hintergrund lesen Sie am Ende dieses Beitrages.
Inzwischen haben sich jedoch viele Gemeinden beim Bundesinnenministerium (BMI)gemeldet, weil sie die Umstellung nicht bis zum 1. Mai schaffen werden. Aber auch die Cloud- und Systemanbieter als Partner für uns Fotografen haben noch Probleme bei der Umsetzung. Das BSI und der TÜV (als Berater u.a. für den Fotografeneinkaufsverband Ringfoto) arbeiten an den letzten Feinheiten.
Daher hat das BMI eine Übergangsfrist eingeräumt. Wortlaut aus dem Newsletter von Ringfoto siehe unten.
Diese Übergangsfrist ist in Düsseldorf nur bedingt anwendbar, das ich vom städtischen Einwohnermeldeamt weiß, dass deren Systeme bereits angepasst wurden. Ich hoffe nun also, dass das BSI der Cloud-Lösung von Ringfoto das OK geben wird, so dass ich rechtzeitig die Zugangsdaten und Software erhalten kann.
Von daher sollten Sie im Moment erst einen Termin im Bürgerbüro für die nächsten Tage machen oder morgens zwischen 7:00 und 7:30 Uhr einen der Reservetermine abpassen.
Was sind Reservetermine? Jeder Mitarbeiter/in in den Bürgerbüros kann in seiner Schicht eine bestimmte Anzahl Termine durchführen. Da man nicht weiß, wie viele Mitarbeiter/innen an einem bestimmten Tag in den nächsten Wochen krank sein wird oder Urlaub nimmt, werden nicht alle der theoretisch möglichen Termine vorab freigeschaltet. Erst am Morgen jeden Tages, wenn die Rückmeldungen zum aktuellen Krankenstand eingegangen sind, werden die dann tatsächlich noch möglichen Termine für diesen Tag freigeschaltet.
Wir Fotografen stehen im Moment alle auf heißen Kohlen und warten auf die Software und Zugänge zur Cloud.
INFORMATION DES BMI ZUR ÜBERGANGSFRIST
Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder
Derzeit nimmt das BMI vermehrt eine Unruhe in den Kommunen und Ländern wahr, der die Sorge zugrunde liegt, dass nicht rechtzeitig zum 01.05.2025 die Voraussetzungen für den Empfang von digitalen Lichtbildern der privaten Fotodienstleister vorliegen würden. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass das BMI in einem engen Austausch mit den Anbietern der Clouds steht. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass deren Angebot nicht rechtzeitig bereitstehen wird. Nichtsdestotrotz besteht eine Unsicherheit, ob sich auch wirklich alle Fotografinnen und Fotografen rechtzeitig bei den Cloudanbietern registriert haben. Gleichzeitig ist aus unterschiedlichen Gründen der Rollout der PointID®-Systeme noch nicht an dem Punkt, an dem er hätte sein sollen (Lieferschwierigkeiten; verspätete Standortfertigmeldungen der Kommunen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl; auch die Arbeitskampfmaßnahmen der letzten Wochen in den Kommunen führten punktuell dazu, dass Inbetriebnahmen nicht wie geplant stattfinden konnten, wodurch sich der Gesamtprozess abermals verzögert).
Vor diesem Hintergrund hat das BMI entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Die Fachverfahrenshersteller wurden bereits mehrfach gebeten, die technischen Voraussetzungen hierfür weiterhin vorzuhalten. Die Akzeptanz solcher Lichtbilder soll auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Dies umfasst insbesondere folgende Szenarien:Sondernewsletter alfo.passbild (Ringfoto)
- Die antragstellende Person hat ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügt daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild.
- Der Scan des vom Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes ist in der Behörde aus technischen Gründen nicht möglich – etwa, weil die Kommune einen nicht geeigneten Scanner einsetzt. Der Beschaffungsprozess für entsprechend geeigneter Scanner ist umgehend anzustoßen.
- In der Behörde war bisher die Erstellung von Papierlichtbildern (z.B. durch einen Fotofix-Automaten) möglich. Das Gerät steht noch vor Ort, bis das neue PointID®-System der Bundesdruckerei GmbH oder Lichtbild-Erfassungstechnik eines anderen Herstellers geliefert wird. Personen, die im Vertrauen auf die Lichtbilderfassungsmöglichkeit in der Behörde vorher nicht im Fotostudio waren, sollen nicht wieder weggeschickt werden, sondern können das Papierlichtbild zur weiteren Nutzung vor Ort erstellen.
- IN ALLEN FÄLLEN GILT: Verfügt die Behörde bereits über ein eigenes, zertifiziertes Lichtbilderfassungssystem (unabhängig vom Hersteller), ist das Papierlichtbild grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen. Das BMI empfiehlt in diesen Fällen, auf die Erhebung von Gebühren oder sonstigen Kosten für die Lichtbilderstellung zu verzichten.
Hintergrund zur Einführung des digitales Passbilds:
In Berlin wurden mehrfach Passbilder vorgelegt, die aus Passbildern zweier unterschiedlichen Personen zusammen gestellt wurden. Dies nennt man Morphing. Diese gemorphten Passbilder haben die Eigenschaft, dass beide Personen das Ausweisdokument vorzeigen können. Also auch die Person, deren Daten nicht in dem Ausweis stehen. Um dies in Zukunft zu unterbinden sollten nach anfänglicher Meinung des damaligen Bundesinnenministers Seehofer (CSU) Passbilder nur noch unter Aufsicht in den Bürgerbüros gemacht werden dürfen. Diese harte Gangart wurde im Interesse der Bürger und auch der Fotografen dahingehend gelockert, dass wir Fotografen jedes Bild mit unserer Identität verknüpfen müssen, um eine Rückverfolgung auf den Fotografen zuzulassen. So können bei Verstößen gegen das Bearbeitungsverbot von Passbildern einzelne Fotografen ausgeschlossen – gesperrt – werden.
Passfotos dürfen nicht retuschiert werden. Also weder Pickel entfernen noch – weitaus folgenreicher – Gesichtszüge verändern ist erlaubt. Letzteres verändert die biometrischen Eigenschaften.
Die digitalen Passbilder müssen am Tag der Erstellung in die Cloud gestellt werden und können ab da sechs Monate für entsprechende Behördengänge genutzt werden. Also erst für den Personalausweis und drei Monate später kann damit auch der Reisepass beantragt werden. Mit Bildern, die im Bürgerbüro gemacht wurden kann nur das jeweilige Dokument erstellt werden.
Wer also einen vorläufigen und einen neuen Personalausweis bestellt zahlt dann im Bürgerbüro auch zweimal für die Bilder.
Die digitalen Passfotos werden zudem von der Bundesdruckerei in Berlin forensisch untersucht. Dabei kann dann festgestellt werden, ob Retuschen wie oben beschrieben gemacht wurden. Solche Bilder werden dann abgelehnt.
Es ist dann auch nicht mehr möglich, Handybilder oder bearbeiteten Fotos bei Onlineanbietern oder am Fotoautomaten ausdrucken und einzureichen. Auch veraltete Aufnahmen können dann nicht mehr neu genutzt werden.
Der QR-Code darf vom Fotografen nicht gespeichert werden und auch nicht per Email zugesendet werden. Er muss zwingend in gedruckter Form im Bürgerbüro vorgelegt werden. Ist der QR-Code zerstört oder verloren muss also ein neues Passbild gemacht werden.