Wie Sie vielleicht schon aus der Presse erfahren haben, wird ab dem 1. Mai 2025 das Passfoto digitalisiert.
Na gut, digital ist es ja eigentlich bereits seit Jahren, da alle Fotografen auf digitale Kameras umgestellt haben. Bislang wurde es jedoch ausgedruckt und somit in gedruckter Form vorgelegt und im Bürgerbüro gescannt, um der Bundesdruckerei wieder ein digitales Bild zuzusenden.
Da hierbei manche Kollegen zu viel an den Bildern bearbeitet haben (es darf gar nicht retuschiert werden!) und dem Pickel entfernen noch eins drauf gesetzt haben (Morphing = hier speziell das überlagern von Bildern unterschiedlicher Personen) wurde auf Anweisung des ehemaligen Bundesinnenministerns Söder (CSU, inzwischen Ministerpräsident in Bayern) eine neue Vorgehensweise gesucht.
Das Bild sollte nur noch direkt im Amt unter Aufsicht gemacht werden dürfen. Wir Fotografen sollten dann keine Passfotos mehr machen dürfen. Dies konnte abgewendet werden. Jedoch wird das digitale Passfoto als ePassfoto stärker auf Veränderungen hin überprüft als bisher.
Zwischenzeitlich konnten wir Fotografen unsere Fotos digital via DeMail an die Kommunen senden. Da sich die DeMail, eine besonders verschlüsselte Form der Email für die Kommunikation mit sensiblen Inhalten, nicht durchgesetzt hat, wurde dies in 2024 durch den Wegfall der Serviceanbieter Deutsche Telekom und 1und1/GMX eingestellt. Unerlaubte Veränderungen konnten hier nicht verhindert werden.

Nun wird das ePassfoto mittels einer speziellen Software auf Biometrie überprüft und in eine Containerdatei geschrieben. Diese Containerdatei wird auf eine Hochsicherheits-Cloud übertragen. Diese Software und Cloud sind vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), einer dem Bundesministerium für Inneres (BMI) unterstellten Behörde, zertifiziert und zugelassen. Es sind derzeit zwei Anbieter zertifiziert und ein dritter hat diese beantragt.
Das ePassbild muss am Tag der Aufnahme in die Cloud geladen werden und wird nach sechs Monaten automatisch gelöscht. Passbilder dürfen nicht älter sein als diese sechs Monate.
Sie als Kunde erhalten einen Ausdruck mit einem QR-Code. Dazu wird zur eindeutigen Zuordnung ein verkleinertes Bild gedruckt.
Mit diesem QR-Code kann dann ausschließlich in den Bürgerbüros und Ausländerämtern in ganz Deutschland das ePassfoto abgerufen werden. Kein Dritter kann damit auf dieses Bild zugreifen.
Achtung: Der Ausdruck kann kein zweites Mal erstellt werden. Ein Verlust ist wie der Verlust bisheriger Papierfotos – unwiederbringlich. Die QR-Codes dürfen nicht gespeichert werden.
Bevor die Bundesdruckerei ein digitales Bild in das neue Dokument druckt wird dann ab dem 1.5.2025 auch eine forensische Prüfung des ePassfotos erfolgen. So soll die Verwendung von Retusche-Werkzeugen erkannt werden.
Für diese Software und Cloud entstehen für mich als Fotograf zusätzliche Kosten, die ich nicht beeinflussen kann und an meine Kunden weitergeben muss. Dies wird bei mir ca. 1,50 € ausmachen. Ich prüfe derzeit, wo und wie ich eventuell unnötige Kosten vermeiden kann.
Da ich neben dem ePassfoto deutsche Ausweise wie den Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel auch Passfotos für nichtdeutsche Ausweise, Visa sowie für den Kfz-Führerschein, die Krankenkassenkarte, Schülerausweise, Bootsführerschein, Jagdschein etc. erstelle, wird dann von mir immer die Nachfrage kommen: „Für was benötigen Sie das Passbild?“.
Wenn es für einen Nicht-EU-Pass gebraucht wird kann ich es nämlich auch direkt für den Aufenthaltstitel mit vorbereiten. Der Nicht-EU-Pass ist ja über die Passnummer direkt mit dem derzeitigen Aufenthaltstitel verknüpft. Für einen neuen Pass wird dann auch diese Verknüpfung durch eine neue Karte erneuert werden.
Für einen Führerschein bleibt es noch beim bisherigen gedruckten Passfoto. Das ePassfoto wird also dafür nicht gebraucht.
Ich kann Ihnen dennoch immer auch ein Set Passfotos ausdrucken oder es Ihnen digital zusenden. Mit einem digital vorliegenden Passfoto können Sie jedoch im Bürgerbüro nichts anfangen.
Auch wenn im Bürgerbüro ein ePassfoto gemacht werden kann, so können Sie sich dort nicht noch stylen oder mehrere Versuche machen. Das Bild wird mit hartem LED-Licht gemacht werden und wird entsprechend aussehen.
Auch wird es mit kleinen Kindern nicht einfach sein unter dem Termindruck und anderen Zuschauern im Amt, ein gutaussehendes und biometrisches Passbild zu erstellen.
Und es wird für jeden Vorgang ein neues Passbild gebraucht, was dort Kosten verursacht. Ein ePassfoto aus dem Fotostudio kann sechs Monate lang für jeden Vorgang genutzt werden.

Sie brauchen es nur einmal? Vielleicht! Ausweis abgelaufen? Für den vorläufigen Personalausweis oder Reisepass brauchen Sie ein Foto, für den normalen Personalausweis/Reisepass brauchen Sie noch einmal eins. Sind also schon zwei, weil zwei getrennte Vorgänge. Und dann vielleicht noch zwei Monate später doch noch der neue Pass, was wieder ein neuer Vorgang ist.
Die erstellten ePassbilder sind in allen deutschen Städten nutzbar.
Überlassen Sie Ihr Passbild nicht einem Terminal mit Stressfaktor Zeit. Buchen Sie lieber einen Passbild-Termin mit ausreichend Zeit, damit Sie in Ihrem Pass kein „Verbrecherfoto“ haben.